Jägercorps

Der Vorstand des Uniformierten Jägercorps,

der für die Vereinsleitung verantwortlich ist, wird alle vier Jahre von der jährlichen Generalversammlung gewählt.

Er setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand zusammen:

erster Vorsitzender: Oberst Ulrich Fleischmann

zweiter Vorsitzender: Hauptmann Martin Jausch

Kassenwart: Oberfeldwebel Thorsten Schlender

Schriftführer: Leutnant Andreas Scholz

Zusätzlich gibt es einen erweiterten Vorstand, der aus mehreren Zugführern, einem Schießwart und einem Jugendwart besteht.

Gemäß unserer Satzung kann jede unbescholtene männliche Person Mitglied im Uniformierten Jägercorps werden, wenn sie entweder das 17. Lebensjahr erreicht hat und drei Jahre als Bürgerssohn am Schützenausmarsch des städtischen Schützenfestes teilgenommen hat, oder das 18. Lebensjahr vollendet hat und ein Jahr als Bürgersohn am Schützenausmarsch des städtischen Schützenfestes teilgenommen hat.

In beiden Fällen ist der Erwerb der Schützenbürgerrechte erforderlich, was den Bürgereid und die Zahlung einer Gebühr beim Ratsdeputierten beinhaltet.

Der schriftliche Aufnahmeantrag muss bis spätestens 31. März eines jeden Jahres beim Kassenwart eingereicht werden, damit die Generalversammlung, die in der Regel im April stattfindet, über die Aufnahme neuer Mitglieder abstimmen kann.

Der Aufnahmeantrag muss zwingend eine Einzugsermächtigung für den Jahresbeitrag in Höhe von derzeit 30,00 Euro enthalten.

Die Uniform des Jägercorps besteht aus einem grauen Filzhut mit Kleeblatt und Schützenfeder, einer grauen Schützenjacke mit grünen Aufschlägen, einer schwarzen langen Hose, schwarzen Strümpfen und schwarzen Schuhen.

Weitere Details sind in der Satzung festgelegt.