Aufnahmeantrag

Mitglied im Uniformierten Jägercorps werden

Gemäß unserer Satzung kann jede unbescholtene, männliche Person Mitglied im Uniformierten Jägercorps werden, die:

  • entweder das 17. Lebensjahr erreicht und drei Jahre als Bürgerssohn am Schützenausmarsch des städtischen Schützenfestes teilgenommen hat

oder 

  • das 18. Lebensjahr vollendet und ein Jahr als Bürgersohn am Schützenausmarsch des städtischen Schützenfestes teilgenommen hat.

 

Darüber hinaus ist in beiden Fällen der Erwerb der Schützenbürgerrechte erforderlich, was die Leistung des Bürgereids  und die Zahlung einer Gebühr von 8,00 Euro beim Ratsdeputierten voraussetzt. 

Der schriftliche Aufnahmeantrag muss bis zum 31. März eines jeden Jahres beim Schriftwart eingereicht werden, damit die gewöhnlich im April stattfindende Generalversammlung über die Neuaufnahme von Mitgliedern abstimmen kann.